E&W 6/2021 – Rat & Tat Ertragsteuerliche Behandlung von COVID 19-Förderungen
Werden die CV-19-Hilfen jetzt auch noch versteuert?
Grundsätzlich stellen Vorteile (Verm.genszuflüsse), die einem Betrieb zufließen, steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, es sei denn, sie werden gesetzlich steuerfrei gestellt. Dies trifft auf die meisten diesbezüglichen Förderungen zu, lediglich der Umsatzersatz (auch für Zulieferbetriebe) und der Bonus vom Ausfallsbonus fallen nicht darunter, für diese ist explizit eine Steuerpflicht gegeben.