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Samstag, 7. Dezember 2024
Erleichterungen ab nächster Woche beantragbar

Finanzminister Blümel: „Werden rasch und unkompliziert helfen“

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 16.03.2020 | | 1  Wissen
Finanzminister Gernot Blümel betonte, dass jetzt alle gemeinsam daran arbeiten würden, um es Österreich zu erleichtern, die Krise zu bewältigen. Finanzminister Gernot Blümel betonte, dass jetzt alle gemeinsam daran arbeiten würden, um es Österreich zu erleichtern, die Krise zu bewältigen. (© BMF) Um die vom Coronavirus betroffenen österreichischen Unternehmen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen, hat das Finanzministerium ein kombiniertes Formular entwickelt, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen einfach zu beantragen sind. Dieses können Unternehmen ausfüllen und anschließend entweder an den Postkorb corona@bmf.gv.at senden oder über FinanzOnline hochladen.

„Mir ist wichtig die Liquidität innerhalb der Unternehmen zu gewährleisten, um die Arbeitsplätze der Österreicherinnen und Österreicher zu sichern. Wir werden daher im Rahmen unserer Möglichkeiten alles tun, um unbürokratisch und schnell zu helfen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Mit dem neuen Formular „Kombinierter Antrag zu Sonderregelungen betreffend Coronavirus“ können betroffene Unternehmen folgende steuerliche Erleichterungen beantragen:

  • Herabsetzung der Vorauszahlungen Um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, können sie die Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null herabsetzen lassen.
  • Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen Ergibt sich aus einem Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid eine Nachforderung, so werden für solche Nachforderungen Anspruchszinsen festgesetzt. Diese können für betroffene Unternehmen entfallen.
  • Zahlungserleichterungen Das Datum der Zahlung einer Abgabe kann aufgeschoben oder eine Ratenzahlung vereinbart werden.
  • Nichtfestsetzung bzw. Herabsetzung von Säumniszuschlägen Für eine nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtete Abgabenschuld ist normalerweise ein Säumniszuschlag zu zahlen. Diesen können Unternehmen herabsetzen lassen oder den Entfall der Zinsen beantragen.

„Mit diesen Maßnahmen wollen wir all jene unterstützen, die von dieser Krise besonders hart betroffen sind. Unsere Unternehmen sind die Basis für Wohlstand in unserem Land. Sie brauchen ausreichend Geld, um ihre Fixkosten decken und so die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Beschäftigung halten zu können“, betont Blümel.

Für weitere Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 333 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.

4 Milliarden und mehr

Wie berichtet, haben Regierung und Nationalrat ein vier Milliarden schweres Hilfspaket für die heimischen Unternehmen wegen der Coronavirus-Pandemie geschnürt. Viele Details sind noch in Ausarbeitung – etwa, welche Ministerien wie viel von den vier Milliarden zugewiesen bekommen. Generell rät Blümel dazu, sich an die bestehenden Strukturen zu halten – etwa an das Austria Wirtschaftsservice (AWS). Aber natürlich könne man sich auch direkt an das Finanzministerium wenden.

Zusätzlich zum Vier-Milliarden-Hilfspaket gibt es laut Blümel zwei Milliarden Euro Garantien über die Kontrollbank für entsprechende Kredite. Außerdem, so Blümel, werde es, wenn nötig, mehr als die bisher beschlossenen vier Milliarden an Hilfe geben.

Im Kurzarbeitsmodell seien vorerst 400 Mio. Euro zur Verfügung, aber „es ist so viel Geld da, wie gebraucht wird“. Zum Vergleich: In der Finanzkrise seien 200 Mio. Euro zur Verfügung gestanden und nur 130 Mio. Euro gebraucht worden – wobei Blümel einräumte, dass es diesmal mehr Geld brauchen werde.

Der Finanzminister wies auch darauf hin, dass es sich nicht um eine Finanzkrise, sondern um eine Nachfragekrise handle. Es sei nicht mit einem Ansturm auf Banken zu rechnen, „man kann das Geld ja ohnehin nicht ausgeben, wenn die Geschäfte zu sind“. Mit den Banken sei jedenfalls abgesprochen, dass diese Firmen unbürokratisch zusätzliche Kredite zur Verfügung stellen und Kreditraten gegebenfalls stunden.

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Kommentare (1)

  1. wie sieht es aus mit der mwst.-rückvergütung für fl- und ch-bürger? monopolware bzw. jetzt hamsterkäufe? von 100 fzg. sind bei vlbg. supermärkten 75% oben angeführte!

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