Telekom
4G/LTE und Gutschrift fürs Wunsch-Gerät
A1 startet Tablet-Offensive
Mit neuen Tarifen startet A1 ab heute eine Tablet-Offensive inklusive einem 4G/LTE-Angebot. Als zusätzliches Lockmittel streicht der Betreiber auch gleich das Aktivierungsentgelt. Dazu bündelt A1 ua den Apple iPad Mini ab 0 Euro zu den Tarifen bzw bietet erstmals eine Hardwaregutschrift von bis zu 500 Euro für das „Wunschtablet“.
Abschlagszahlungen bei Mobilfunkverträgen gesetzwidrig
VKI gewinnt gegen T-Mobile
Der VKI hat in erster Instanz eine Verbandsklage gegen T-Mobile gewonnen. Es geht um vereinbarte „Abschlagszahlungen von 80 Euro“, wenn der Kunde einen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt. Das Handelsgericht Wien hat nun diese Klausel für gesetzwidrig erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann müsste der Betreiber diese Gebühr zurückerstatten.
20 Euro mehr - technologiefeindlich und unsinnig
URA: FMK lehnt Abgabe auf Handys ab
Nun meldet sich auch das Forum Mobilkommunikation in der Diskussion zur Neugestaltung der Urheberrechtsabgabe zu Wort. Denn die Nachfolgeregelung zur Leerkassettenabgabe würde nicht nur Festplatten, Speicherkarten, Tablets und PCs betreffen, auch Smartphones wären betroffen. Bis zu 20 Euro könnten sich diese verteuern.
4G/LTE und Gutschrift fürs Wunsch-Gerät
A1 startet Tablet-Offensive
Mit neuen Tarifen startet A1 ab heute eine Tablet-Offensive inklusive einem 4G/LTE-Angebot. Als zusätzliches Lockmittel streicht der Betreiber auch gleich das Aktivierungsentgelt. Dazu bündelt A1 ua den Apple iPad Mini ab 0 Euro zu den Tarifen bzw bietet erstmals eine Hardwaregutschrift von bis zu 500 Euro für das „Wunschtablet“.
Abschlagszahlungen bei Mobilfunkverträgen gesetzwidrig
VKI gewinnt gegen T-Mobile
Der VKI hat in erster Instanz eine Verbandsklage gegen T-Mobile gewonnen. Es geht um vereinbarte „Abschlagszahlungen von 80 Euro“, wenn der Kunde einen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt. Das Handelsgericht Wien hat nun diese Klausel für gesetzwidrig erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann müsste der Betreiber diese Gebühr zurückerstatten.
20 Euro mehr - technologiefeindlich und unsinnig
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Nun meldet sich auch das Forum Mobilkommunikation in der Diskussion zur Neugestaltung der Urheberrechtsabgabe zu Wort. Denn die Nachfolgeregelung zur Leerkassettenabgabe würde nicht nur Festplatten, Speicherkarten, Tablets und PCs betreffen, auch Smartphones wären betroffen. Bis zu 20 Euro könnten sich diese verteuern.



